
Strafverteidiger
By Rechtsanwalt Volker Dembski

StrafverteidigerFeb 25, 2023

Kleben fürs Klima! Bestrafung wegen Nötigung und Anordnung von Polizeigewahrsam?
In diese Folge beschäftige ich mich mit dem Thema Strafbarkeit und sonstige Folgen einer Straßenblockade.
Die Straßenblockade stellt eine Protestform dar, durch die auf Missstände aufmerksam gemacht werden soll. Um auf die nachteiligen Folgen des Klimawandels und die unzureichenden Maßnahmen der Regierung aufmerksam zu machen wurde die aus Zeiten der “Friedensbewegung” bekannte Sitzblockade modifiziert. Aktuell kleben sich Klimaaktivisten auf Fahrbahnen fest, um dadurch Autofahrer zu blockieren.
Nach der früheren Rechtsprechung des BGH konnte der Gewaltbegriff auch durch psychische Einwirkungen erfüllt werden. Dem hat das BVerfG eine Absage erteilt. Im Anschluss daran hat der BGH die sogenannte Zweite-Reihe-Rechtsprechung entwickelt. Hiernach werden zumindest die Fahrzeuge ab der 2. Reihe von den Demonstranten genötigt.
Das Ankleben auf der Fahrbahn stellt aber keine taugliche Widerstandshandlung dar.
Wenn durch den Verkehrsstau Rettungsfahrzeuge aufgehalten werden, können allerdings andere Straftatbestände (Straßenverkehrseingriff, Körperverletzungsdelikte) verwirklicht werden. Insoweit ist jedoch der Nachweis der Kausalität problematisch.
Nach Art. 17 BayPAG kann unter Umständen präventiver Polizeigewahrsam von bis zu zwei Monaten angeordnet werden.
Mehr Infos:
https://fachanwalt-strafrecht-muenchen.org/strassenblockade/

Wann besteht ein Anspruch auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers?
In diese Folge beschäftige ich mich mit dem Thema Pflichtverteidiger. Ein Anspruch auf Bestellung eines Rechtsanwalts zum Pflichtverteidiger besteht immer dann, wenn ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt. Die Voraussetzungen hierfür sind in § 140 StPO geregelt. Wenn ein Pflichtverteidiger zu bestellen ist, hat der Betroffene ein eigenes Auswahlrecht. Hierfür wird ihm eine Frist gesetzt. Wenn er von seinem Recht keinen Gebrauch macht, erfolgt die Auswahl nach behördlichem Ermessen. Es empfiehlt sich daher, rechtzeitig einen Pflichtverteidiger zu benennen.
Mehr Infos:
https://fachanwalt-strafrecht-muenchen.org/ratgeber/pflichtverteidiger/
https://youtu.be/5SFpJSyUpN4